Wenn Sie dringend Rat brauchen!
Kostenlose Erstberatung
Ich biete Ihnen eine für Sie kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihre Situation aufnehmen und besprechen können.
Häufig hilft es schon, wenn die für Sie schwierige Situation einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachtet wird und Sie aus erster Hand erfahren, welche Möglichkeiten Sie außerhalb aber auch in einem Insolvenzverfahren haben.
Termin vereinbarenGut geplant!
Insolvenzberatung
Sollten Sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein, die so gravierend sind, dass ein Insolvenzverfahren unausweichlich ist oder aber einer Ihrer Gläubiger bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat, so berate ich Sie in allen Fragen des Insolvenzrechts. Insbesondere wie wir in einer solchen Situation Ihre Ziele noch erreichen können. Ein Insolvenzantrag ist für Sie nicht das Ende.
Das Insolvenzrecht bietet bei einer frühzeitigen und fachkundigen Beratung viele Möglichkeiten für Sie. Das Ziel ist Ihr Unternehmen zu retten oder aber zumindest die frühzeitige Klärung von eventuellen Haftungsfragen und deren Konsequenzen für Sie.
Damit Sie sich bei einer Insolvenz auch auf die Folgen für sich selbst einstellen können.
Das Insolvenzrecht bietet gerade Unternehmen viele Möglichkeiten finanzielle Schwierigkeiten zu beseitigen und das Unternehmen anschließend erfolgreich fortzuführen.
Geben Sie nicht Ihr letztes Geld!
Sanierung
Ich biete die Beratung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen und Selbständigen an.
Hierbei liegt das Hauptaugenmerk der Beratung auf der Sanierung und Weiterführung Ihres Unternehmens durch Sie selbst.
Dies kann außerhalb einer Insolvenz zu realisieren sein, aber ggf. auch durch die Sanierungsinstrumente, wie Eigenverwaltung oder Insolvenzplanverfahren innerhalb einer Insolvenz.
Das Ziel der Beratung ist immer, dass wir gemeinsam versuchen Ihre Ziele zu erreichen.
Plan B
Insolvenzplan
Ein Insolvenzplan ist ein Vergleich mit Ihren Gläubigern im Insolvenzverfahren. Wenn Sie einen Insolvenzplan vorlegen, dies können Sie auch bereits mit Stellung des Insolvenzantrages, können Sie das Insolvenzverfahren mit Annahme des Plans durch Ihre Gläubiger wieder beenden und sind auch dann schuldenfrei.
Bei einem Insolvenzplan bieten Sie den Gläubigern normalerweise eine Zahlung zur Abgeltung der Ansprüche der Gläubiger an. Diese angebotene Summe darf nicht kleiner sein, als die Summe, die die Gläubiger im regulären Insolvenzverfahren erhalten würden. Häufig gibt es auch bei den Gläubigern ein großes Interesse an einer solchen Lösung. Bei Fragen zu einem Insolvenzplan und der Erstellung berate ich Sie gerne.
Über mich
Insolvenzanwalt und Insolvenzverwalter
Thorsten Henke
Rechtsanwalt
Ich bin in Alfeld/Leine geboren und nach erfolgreich absolviertem Abitur und Wehrdienst zum Studium an die Universität Bayreuth mit einem wirtschaftlichen Schwerpunkt der juristischen Ausbildung gegangen.
Mein erstes Staatsexamen habe ich dann an der Universität Göttingen abgelegt und bin für das Referendariat und das zweite Staatsexamen an das Oberlandesgericht Stuttgart gewechselt.
Für meine anschließende berufliche Tätigkeit kam ich zurück nach Göttingen und bin nunmehr seit mehr als 10 Jahren als freiberuflicher Anwalt mit Schwerpunkt Insolvenz- und Wirtschaftsrecht im Drei-Länder Eck von Niedersachsen, Hessen und Thüringen tätig.