INSOLVENZBERATUNG
Der Sinn eines Insolvenzverfahrens ist es Ihre Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Daher sind Sie als Schuldner in einem Insolvenzverfahren verpflichtet Ihr derzeitiges pfändbares Vermögen und Ihr pfändbares Einkommen für die Dauer von drei Jahren Ihren Gläubigern zur Verfügung zu stellen.
Wie alle einfach aussehenden Verfahren kann auch dieses im Einzelnen kompliziert werden. Es ist zunächst einmal die Frage zu klären, was bei Ihnen an pfändbarem Vermögen überhaupt vorhanden ist.
Es lohnt sich häufig schon, sich beraten zu lassen, um eine realistische Einschätzung zu erhalten, was Sie in einem Insolvenzverfahren von Ihrem Vermögen überhaupt einsetzen müssen und was Sie behalten dürfen. Dann können Sie nämlich anfangen Ihre Zukunft zu planen.
Ein Insolvenzbeispiel:
Ein selbstständiger Unternehmer ist aufgrund des Zahlungsausfalls eines Auftraggebers verschuldet und kann seine eigenen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
Die Unternehmung an sich funktioniert, aber aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen diverser Gläubiger, z.B. des Finanzamtes oder der Krankenkassen kann nicht auf die Konten zugegriffen werden, die Löhne und die aktuellen Steuern können nicht bezahlt werden, Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse.
Eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern ist gescheitert, da die Gläubiger auf Zahlung der vollen Schuld bestehen und dies sofort.
In dieser Situation kann eine Insolvenz Ihnen helfen. Nach einem Insolvenzantrag werden normalerweise die Vollstreckungsmaßnahmen aufgehoben und weitere gestoppt, in bestimmten Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit für drei Monate die Löhne bis zur Insolvenzeröffnung.
Die meisten Unternehmen können in einer solchen Situation erst einmal durchatmen und sich auf die eigentliche Arbeit konzentrieren.
In der Insolvenz gibt es die Möglichkeit der freigegebenen, selbstständigen Tätigkeit. Hier bekommen Sie Ihr Unternehmen aus der Insolvenzmasse zurück und können es wieder als eigener Herr führen, ohne dass Ihnen der Insolvenzverwalter oder andere Dritte hineinreden.
Wenn Sie ein Unternehmen haben, das in sich funktioniert und nur aufgrund von Altschulden nicht mehr betrieben werden kann, dann ist dies häufig eine Möglichkeit ein Unternehmen wieder zum Erfolg zu führen.
Bei der Beratung und Planung eines solchen Schrittes und der Verhandlung darüber mit dem Insolvenzverwalter helfe ich Ihnen gerne.